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Erhöhung der Mindestpensionen Selbständige am 1.08.2010

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Infolge einer Entscheidung der belgischen föderalen Regierung wird die garantierte Mindestpension für Selbständige erhöht.

Ab 1.08.2010 beläuft sich die garantierte Mindestpension für Selbständige mit einer vollständigen Laufbahn auf  :
  • 14.801,24 € pro Jahr (1.233,44 € pro Monat) für eine Haushaltspension
  • 11.347,46 € pro Jahr (945,62 € pro Monat) für eine Pension zum Alleinstehenden oder eine Hinterbliebenenpension
Die Grenzbeträge werden auf dasselbe Niveau gebracht wie die Mindestbeträge.

Weitere Informationen zu den garantierten Mindestpensionen   

 



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Letzte aktualisierung 09.11.2010