Erhöhung der Mindestpensionen Selbständige am 1.08.2010
Infolge einer Entscheidung der belgischen föderalen Regierung wird die garantierte Mindestpension für Selbständige erhöht.
Ab 1.08.2010 beläuft sich die garantierte Mindestpension für Selbständige mit einer vollständigen Laufbahn auf :
- 14.801,24 € pro Jahr (1.233,44 € pro Monat) für eine Haushaltspension
- 11.347,46 € pro Jahr (945,62 € pro Monat) für eine Pension zum Alleinstehenden oder eine Hinterbliebenenpension
Die Grenzbeträge werden auf dasselbe Niveau gebracht wie die Mindestbeträge.
Weitere Informationen zu den garantierten Mindestpensionen