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Das Landespensionsamt gewährt die Pensionen im Arbeitnehmersystem und die Einkommensgarantie für Betagte (EGB) :

  • Die Alterpension im System für Arbeitnehmer
    Jede Person die als Arbeitnehmer oder als vertraglicher Beamter gearbeitet hat, kann am Ende der Laufbahn eine Alterspension Arbeitnehmer beantragen. Die Berechnung dieser Leistung berücksichtigt die Laufbahndauer, das Alter an dem der Beantrager in die Rente geht, und die Familienlage des Beantragers.
    Mehr über die Alterspension Arbeitnehmer.
  • Die Hinterbliebenenpension im Arbeitnehmersystem.
    Der Ehepartner einer Person die als Arbeitnehmer beschäftigt war kann nach dem Tod des Ehepartners eine Hinterbliebenenpension empfangen. Dafür müssen verschiedene Bedingungen erfüllt werden.
    Mehr über die Hinterbliebenenpension
  • Die Einkommensgarantie für Betagte (EGB)
    Diese Leistung ist eigentlich keine Pension, aber beabsichtigt Betagten zu helfen deren Existenzmittel nicht genügen um einen akzeptablen Lebensstandart zu behalten. Die EGB kann als Ergänzung der Pension erhalten werden, oder nicht.
    Mehr über die EGB
 
Das LPA bezahlt auch jene Leistungen aus die es gewährt. Daneben bezahlt das LPA auch die Alters- und Witwenrenten aus. Diese 2 Leistungen werden heute nicht mehr gewährt. Es geht um Reste des ersten vorschriftsmäßigen Pensionssystem für Arbeitnehmer das beruht auf der individuellen Kapitalisation. Das LPA bezahlt diese weiter aus an Personen die Anrecht haben.
Mehr über die Renten.


Es ist auch möglich, freiwillig oder über den Arbeitgeber im Rahmen einer Gruppenversicherung (2er Pensionspfeiler) oder einer individuellen Lebensversicherung (3er Pensionspfeiler), beim LPAeine Zusatzpension aufzubauen.
Mehr über die Zusatzpension des LPA

 

 



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Letzte aktualisierung 18.07.2012