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Die Alterspension für Arbeitnehmer

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Diese Auskunft war gültig für Pensionen, die 2012 anfingen. Die Pensionsreform vorsieht Modifikationen für jene Pensionen, die ab dem 1. Januar 2013 einsetzen.

Wir werden diese Seite anpassen, sobald wir über die nötigen Informationen verfügen.
Weitere Informationen über die Pensionsreform.

Die Alterspension für Arbeitnehmer kann jeder Person gewährt werden, die in Belgien oder im Ausland als Arbeiter oder Angestellter für einen belgischen Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsvertrages gearbeitet hat. Bestimmte Zeiträume, in denen keine Berufstätigkeit ausgeübt wurde, können als gleichgestellt betrachtet werden und eröffnen also auch das Recht auf Arbeitnehmerpension. Dies gilt unter anderem für Zeiten der Arbeitslosigkeit, Invalidität usw

Wer hat das Recht auf Alterspension als Arbeitnehmer?
Wann und wie muss der Pensionsantrag gestellt werden?
Die Prüfung des Pensionsantrages durch das LPA
Die Berechnung der Höhe der Alterspension
Die Auszahlung der Alterspension
 
Im Pensionssystem der Arbeitnehmer gibt es bestimmte Berufsgruppen, für die besondere Regelungen gelten. Dies ist der Fall für Minenarbeiter, Seeleute, Berufsjournalisten und Mitglieder des Flugpersonals in der zivilen Luftfahrt.
Die Alterspension für Minenarbeiter, Seeleute, Berufsjournalisten und Mitglieder des Flugpersonals in der zivilen Luftfahrt.

Die Pensionen für endgültig ernannte Beamte und Selbstständige werden von anderen Institutionen als dem LPA gewährt, denn diese beiden Laufbahntypen haben eigene Pensionssysteme.
Für weitere Informationen: www.rsvz-inasti.fgov.be (für Selbstständige) und www.pdos.fgov.be (für Beamte).

Die Alterspension als Arbeitnehmer kann in bestimmten Fällen mit einer anderen Pension kumuliert werden. Sie kann jedoch nicht mit einer Sozialleistung wie z.B. einer Frühpension kombiniert werden.
Die Kumulierung einer Alterspension mit einer anderen Pension oder einer Sozialleistung 

 

 



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Letzte aktualisierung 08.05.2013