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Wenn der Pensionierte in Belgien lebt, hat er die Wahl aus 2 Möglichkeiten: :
Wegen der Sicherheit des Pensionierten und des Briefträgers rät das LPA den Pensionierten die Überweisung zu wählen.

Von der Pension können folgende Abzüge können einbehalten werden: der K.U.I. Beitrag, (Krankheit und Invalidität), der Solidaritätsbeitrag, der Steuervorabzug, und mögliche Pfändungen.
Mehr über Einbeziehungen

Die Pensionen werden auch aufgewertet entsprechend der Evolution der Indexziffer.
Mehr über die Indexiering der Pensionen

Die Pension wird dem Pensionierten monatlich ausbezahlt. Wenn Ihre monatlich zu erhaltene Pension jedoch nicht mehr als 36,82 € (Index 133,42 seit dem 1.02.2012) beträgt, wird Ihre Pension jährlich ausgezahlt im Laufe des Monats Dezember.

Im Mai bezahlt das LPA das Urlaubsgeld an jene Berechtigten auf eine Arbeitnehmerpension.
Mehr über das Urlaubsgeld

Die Pension ist ein persönliches Recht. Die Bezahlung darf nicht von einer Drittperson empfangen werden. Nur der Berechtigte darf den Betrag der Pension empfangen.

Die Pensionierten die im Ausland leben, müssen einigen Regeln befolgen um ihre Pension im Ausland zu empfangen.
Mehr über die Bezahlung der Pensionen im Ausland

 

 



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Letzte aktualisierung 18.06.2012