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Deutsche Steuerbefreiung der Pensionen für ehemalige Zwangsarbeiter

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Personen die aus Deutschland eine Pension empfangen für Zwangsarbeit während des Zweiten Weltkriegs können Freistellung von deutschen Steuern bekommen.
Auf seiner Website stellt der FÖD Finanzen eine Anzahl Musterbriefe zur Verfügung mit denen Sie eine Steuerbefreiung beantragen können.

Mehr Auskunft finden Sie auf der Website des FÖD Finanzen oder auf der Website der deutschen Botschaft.

 

 



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Letzte aktualisierung 23.01.2012