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Im Allgemeinen ist die totale Jahrespension gleich der Summe der Pensionsbeträge jedes Laufbahnjahres.

Für jedes Kalenderjahr der beruflichen Laufbahn als Arbeitnehmer gibt es einen bestimmten Pensionsanteil dem folgenden Formel nach :

Pensionsformel

Das Jahresentgelt wird den heutigen Lebenshaltungskosten angepasst indem es mit einem Aufwertungskoeffizient multipliziert wird.
Das so aufgewertete Jahresentgelt wird geteilt durch eine Anzahl Jahre die übereinstimmt mit einer vollständigen Laufbahn (45 für einen Arbeitnehmer). Das Ergebnis wird mit 60 oder 75 % multipliziert gemäß der Familienlage.


Aus diesem allgemeinen Prinzip kann folgendes abgeleitet werden :


Das LPA bietet dem Bürger verschiedene Möglichkeiten zum Schätzen seiner zukünftigen Pension.


Ausnahmen

In gewissen Fällen kann eine zu niedrige Pension erhöht werden bis zu den verschiedenen Beträgen der gewährleisteten Minimumpension.

Sonderregeln werden gebraucht bei der Berechnung wenn die Berufstätigkeit ausgeübt wird als Bergarbeiter, Seemann, Berufsjournalist oder als Mitglied des Flugpersonals der Zivilluftfahrt.

 

 



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Letzte aktualisierung 18.07.2012