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Es ist ganz möglich für den Pensionierten oder seinen Ehepartner im Falle einer Pension zum Haushaltsatz eine Berufstätigkeit wieder aufzunehmen oder weiterzusetzen.

Wenn man aber eine Berufstätigkeit ausüben und seine Pension behalten möchte, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt werden.

unter construction Das LPA liefert qualifizierte Informationen!
Unsere neue Website wird derzeit optimalisiert und sie wird bald völlig zur Verfügung stehen. Die alte Website ist mittlerweile auch noch erreichbar und wir sorgen dafür, dass die dort anwesenden Informationen aktualisiert werden. Klicken Sie einen der untenstehenden Links an und nutzen Sie die alte Website. (Der gewählte Link öffnet ein neues Fenster in Ihrem Browser.)



Mehr über die Bedingungen bezüglich der Ausübung einer zulässigen Berufstätigkeit

 

 



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Letzte aktualisierung 07.11.2011