Arbeiten und Ihre Pension behalten
Es ist ganz möglich für den Pensionierten oder seinen Ehepartner im Falle einer Pension zum Haushaltsatz eine Berufstätigkeit wieder aufzunehmen oder weiterzusetzen.
Wenn man aber eine Berufstätigkeit ausüben und seine Pension behalten möchte, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt werden.
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Mehr über die Bedingungen bezüglich der Ausübung einer zulässigen Berufstätigkeit