Die Hinterbliebenenpension
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Diese Informationen galten für 2012. Die Pensionsreform sieht eine Änderung ab 2013 vor.
Wir werden diese Seite anpassen, sobald wir über die nötigen Informationen verfügen.
Weitere Informationen zur Pensionsreform. |
Im Todesfall bietet die Hinterbliebenenpension dem hinterbliebenen Ehepartner die Möglichkeit eine Pension zu bekommen, berechnet auf Basis der Laufbahn als Arbeitnehmer des gestorbenen Ehepartners. Ursprünglich war diese Pension nur für Witwen, aber seit 1984 gilt dies auch für Witwer.
Für die Berechnung der Hinterbliebenenpension werden dieselben Zeiträume berücksichtigt für die Alterspension. Die Berechnung kann aber abweichen.
Die Hinterbliebenenpensionen werden auch gewährt an hinterbliebene Ehepartner von Arbeitnehmern in anderen Pensionssystemen. Mehr Auskunft finden auf den Websites der diesbezüglichen Organismen :