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  Diese Auskunft bleibt 2012 gültig. Die Pensionsreform vorsieht eine Modifikation ab 2013.
Weitere Auskünfte zur Pensionsreform.

Im Todesfall bietet die Hinterbliebenenpension dem hinterbliebenen Ehepartner die Möglichkeit eine Pension zu bekommen, berechnet auf Basis der Laufbahn als Arbeitnehmer des gestorbenen Ehepartners. Ursprünglich war diese Pension nur für Witwen, aber seit 1984 gilt dies auch für Witwer.

Für die Berechnung der Hinterbliebenenpension werden dieselben Zeiträume berücksichtigt für die Alterspension. Die Berechnung kann aber abweichen. 



Die Hinterbliebenenpensionen werden auch gewährt an hinterbliebene Ehepartner von Arbeitnehmern in anderen Pensionssystemen. Mehr Auskunft finden auf den Websites der diesbezüglichen Organismen :

 

 



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Letzte aktualisierung 27.02.2012