Die Zusatzpension oder Gruppenversicherung
Dieses System beruht auf der Kapitalisation und hat zum Zweck ein Kapital oder eine Rente zu generieren.
Eventuell ist es möglich eine Hinterbliebenenrente aufzubauen die beim Ableben des Versicherten einem Berechtigten zuerkannt wird.
Die Zusatzpension oder Gruppenversicherung ist ein Vorteil der Ihnen angeboten wird vom Arbeitgeber, der auch die Prämien bezahlt.
Das Alter an dem das Kapital oder die Rente zur Verfügung steht wird fixiert im Reglement der Gruppenversicherung oder im Lebensversicherungsvertrag.
Dieses Alter darf nicht niedriger sein als 60 Jahre.
Auch das Landespensionsamt bietet Ihnen die Möglichkeit eine Zusatzpension aufzubauen: die Zusatzpension des LPA.
Als Selbstständiger können Sie auch eine Pension aufbauen.
Die freie Zusatzpension als Selbstständige