Zeilensprungnavigation
 
MyPension
 


a a a

Sie sind hier: Zukünftige Pensionsempfänger Aktuelles Pensionsbonus um 1 Jahr verlängert
Die belgischen Pensionen
In Pension gehen
Die Berechnung der Pension
Arbeiten/wohnen im Ausland
Hinterbliebenenpension
Einkommensgarantie für Betagte
Aktuelles
Pensionsbonus um 1 Jahr verlängert

MyPension
Publikationen
Formular
Im 2007 ist der Pensionsbonus eingeführt um die Arbeitnehmer zu stimulieren länger zu arbeiten.

Diese Maßnahme ist in Dauer begrenzt, aber wird jetzt um ein Jahr verlängert, sodass diese noch für Pensionen, die spätestens am 1. Dezember 2013 anfangen, gilt.

Der Pensionsbonus, der im Augenblick 2,2082 Euro pro Arbeitstag beträgt, wird bei Ihrer Pension gewährt für jeden tatsächlichen Arbeitstag, der Sie als Arbeitnehmer leisten im Kalenderjahr, in dem Sie das Alter von 62 Jahren erreichen, oder wenn Sie das 44. Kalenderjahr Ihrer Laufbahn anfangen.

Wenn Sie schon einen Pensionsbonus beziehen oder Ihnen noch gewährt werden kann, beziehen Sie diesen Ihr Leben lang.

Achtung: diese Maßnahme ist in der Zeit beschränkt, aber wurde vor kurzem verlängert, so dass diese noch gilt für die Pensionen, die spätestens am 1. Dezember 2013 anfangen. Der Solidaritätspakt zwischen den Generationen sieht vor, dass diese Maßnahme regelmäßig evaluiert wird, so dass diese eventuell noch verlängert werden kann.

Weitere Informationen zum Pensionsbonus in der Regelung für Arbeitnehmer.

Die Verlängerung der Maßnahme gilt auch für die Selbständigenpension.

Weitere Informationen zum Pensionsbonus in der Regelung für Selbständige.

 

 



Disclaimer   Sitemap
Letzte aktualisierung 15.12.2011