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Der Ministerrat hat die Änderung der Verordnung bezüglich der EGB ab dem 1. Januars 2014 gebilligt. Einige der folgenden Informationen sind daher noch nicht aktuell.

Wir werden diese Seite anpassen, sobald die Änderungen bestätigt werden durch einen Ausführungserlass oder einen Königliches Erlass.
Mehr Auskunft über die Änderung an der EGB.

Die Einkommensgarantie für Betagte ist eine Leistung, die betagten Personen gewährt wird, die nicht über genügend finanzielle Mittel verfügen.

Die EGB kann Ihnen nur nach einer gründlichen Überprüfung all Ihrer Existenzmittel gewährt werden. Außerdem ist es erforderlich, dass Sie bestimmte Bedingungen im Zusammenhang mit Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnort erfüllen.

In vielen Fällen untersucht das LPA automatisch den Anspruch auf EGB, zum Beispiel im Falle eines Pensionsantrags im Alter von 65 Jahren. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie Anspruch auf die EGB haben, können Sie immer selber einen Antrag beim LPA einreichen
Je nach Ihrer Familienlage wird der Grundbetrag oder der erhöhte Grundbetrag (+ 50 %) angewandt.
Der erhöhte Grundbetrag wird nur gewährt, wenn Sie allein leben. 
 
Die Höchstbeträge
Datum Index Grunfbetrag Erhöhter Grundbetrag
01.12.2012 136,09 661,24 EUR 991,86 EUR

Dieser Betrag wird mit Ihren Einkünften und mit diesen der zusammenlebenden Personen in Minderung gebracht.

Einige Berechnungsbeispiele finden Sie im Teil für Profis

 

 



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Letzte aktualisierung 25.03.2013